Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Franz Korbjuhn, Brandstwiete 4, 20457 Hamburg (nachstehend: „ich“ oder „mir“) und dessen Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Diese Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils zuletzt vom Kunden akzeptierten Fassung auch für sämtliche Folgeaufträge, auch wenn ihre Geltung im Rahmen des Vertragsschlusses nicht nochmals erwähnt wird. Abweichenden Bedingungen oder Vertragsangeboten des Kunden wird hiermit widersprochen. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung. Diese AGB gelten nicht gegenüber Kunden, die keine Unternehmer i.S.v. § 14 BGB sind.

 

I. Grundlagen

  1. Der Vertrag über die Leistung kommt durch Bestätigung eines verbindlichen Angebots durch den Kunden oder durch Annahme einer verbindlichen Beauftragung des Kunden zustande. Vertragsgegenstand ist – ausschließlich – die vereinbarte Leistung.
  2. Der Umfang meiner Leistung wird durch mein Angebot, den Auftrag des Kunden und/oder meine Auftragsbestätigung bestimmt.
  3. Im Rahmen gestalterischer oder künstlerisch-kreativer Aufgabenstellungen besteht für mich nach pflichtgemäßem Ermessen Gestaltungsfreiheit, soweit keine ausdrückliche Vereinbarung über die Ausführung getroffen ist.
  4. Ich schulde eine fachgerechte Ausführung, wobei die Tauglichkeit der Leistung zu einem bestimmten Zweck der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform (§ 126 b BGB) bedarf.
  5. Soweit die Lieferung von Werbemitteln, Drucksachen, Warenproben und/oder Promotion-Material Bestandteil des Auftrags ist, sind technisch bedingte Mehr- oder Minderlieferungen in Höhe von bis zu 10% möglich und werden bei der Abrechnung der Vergütung entsprechend berücksichtigt.
  6. Die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder werblichen Erfolges schulde ich – abgesehen von einer vereinbarten konkreten Leistung – nicht. Die Einbeziehung von technischen, organisatorischen, logistischen oder anderen dem Kunden zuzurechnenden Umständen und Vorgaben ist nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.
  7. Nachträgliche Änderungen von Gegenstand und Umfang der Leistung bedürfen der beiderseitigen Zustimmung. Zusätzliche Leistungen sind vom Kunden angemessen zu vergüten. Als nachträgliche Änderungen gelten auch wiederholte Entwurfsarbeiten, Korrekturen, Anpassungen, Konfigurationsänderungen und Zusatzwünsche, soweit es sich nicht um Mängelbeseitigung handelt.
  8. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  9. Ich gerate nur aufgrund einer schriftlichen Mahnung des Kunden in Verzug, soweit kein Fixgeschäft vorliegt. Die Vereinbarung verbindlicher Fertigstellungstermine bedarf der Schriftform.
  10. Garantien im Rechtssinne durch mich liegen nur bei schriftlicher Garantieabrede unter Verwendung der Bezeichnung „Garantie“ vor.

 

II. Dritte, Hersteller und Fremdleistungen

  1. Ich darf nach pflichtgemäßem Ermessen Dritte zur Leistungserbringung heranziehen. Meine Verantwortlichkeit für die mir obliegenden Vertragspflichten bleibt davon unberührt.
  2. Werden Dritte im Auftrag oder auf Wunsch des Kunden in die Leistung einbezogen (Fremdleistungen), hafte ich für diese Dritten oder deren Leistung nicht. Für Auswahl oder Überwachung von Fremdleistungen bzw. deren Leistungsschuldner bin ich nur verantwortlich, sofern dies ausdrücklich vereinbart ist und gesondert vergütet wird. Für etwaig an solche Dritten von mir zu leistende Vergütungen (Fremdkosten) kann ich Vorkasse fordern und eine Beauftragung bis zum Zahlungseingang zurückstellen.
  3. Soweit ich Hard- oder Software, Cloud-Dienste, SaaS-Leistungen, Telekommunikationsleistungen, Hosting-Leistungen, Lizenzen, Subscriptions, Wartungsleistungen, Hersteller-Support oder sonstige Leistungen Dritter vermittle, beschaffe, bereitstelle oder weiterberechne, gelten ergänzend die jeweiligen Vertrags-, Lizenz-, Nutzungs-, Support-, Service- und Datenschutzbedingungen des jeweiligen Herstellers, Distributors, Providers oder Anbieters. Der Kunde ist verpflichtet, diese Bedingungen einzuhalten.
  4. Für Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Lieferfähigkeit, Leistungsumfang, Preisgestaltung, Produktänderungen, Lizenzmodelle, Supportleistungen, Service Level Agreements, Kündigungsbedingungen und sonstige Bedingungen von Herstellern, Distributoren, Providern oder sonstigen Drittanbietern übernehme ich keine Haftung, soweit die Ursache nicht in meinem eigenen Verantwortungsbereich liegt.
  5. Hersteller, Distributoren, Provider oder sonstige Drittanbieter können Produkte, Preise, Funktionen, Lizenzmodelle, Vertragsbedingungen, Laufzeiten, Verlängerungsbedingungen oder Verfügbarkeiten ändern. Solche Änderungen berechtigen mich, die hieraus entstehenden Änderungen, Mehrkosten oder Einschränkungen an den Kunden weiterzugeben, soweit sie nicht von mir zu vertreten sind.
  6. Der Kunde bleibt für die Auswahl, Eignung und rechtmäßige Nutzung von Drittleistungen verantwortlich, soweit ich nicht ausdrücklich eine eigenständige Beratungs- oder Prüfungspflicht hierzu übernommen habe.

 

III. Mitwirkungspflichten

  1. Der Kunde hat mir alle für den jeweiligen Auftrag wesentlichen Informationen mitzuteilen und mich bei etwaigen Problemen oder Änderungserfordernissen rechtzeitig zu unterrichten. Anweisungen sind so rechtzeitig zu erteilen, dass eine angemessene Umsetzungsfrist verbleibt. Bei vom Kunden veranlassten außerplanmäßigen Nacht- bzw. Feiertagsarbeiten wird der hierfür vorgesehene Zuschlag gemäß Angebot, in jedem Fall jedoch ein Mindestzuschlag von 25 % auf die Regelvergütung fällig.
  2. Der Kunde benennt auf eigenes Betreiben einen für die Durchführung der Vertragsbeziehung verantwortlichen Ansprechpartner, der im Falle von Rückfragen oder bei Problemen oder Abstimmungserfordernissen kurzfristig erreichbar ist und projektwesentliche Entscheidungen treffen oder kurzfristig herbeiführen kann. Bei Abwesenheit ist ein Stellvertreter zu benennen. Kann ich meine Leistungen aufgrund nicht oder nicht rechtzeitig möglicher Abstimmung mit dem Kunden nicht, nur unvollständig oder nicht vertragsgemäß erbringen, bin ich insoweit von der Verantwortlichkeit für die Leistungsstörung befreit.
  3. Ich bin berechtigt, die vom Kunden bereitgestellten Informationen als richtig und vollständig zu erachten. Auf von mir erkannte Unrichtigkeiten oder Informationslücken werde ich den Kunden hinweisen.
  4. Der Kunde übergibt mir nur solche Vorlagen, Daten, Zugangsdaten, Inhalte und Materialien, deren auftragsgemäße Verwendung und Bearbeitung keine Rechte Dritter verletzt.
  5. Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der Lieferungen und Leistungen sowie der ihm übergebenen Vor- und Zwischenergebnisse unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und Abnahmen unverzüglich zu erteilen. Ich bin berechtigt, bei Fertigstellung einzelner Arbeitsabschnitte eine Zwischenabnahme zu fordern. Die Abnahme einer Leistung gilt als erteilt, wenn sie vom Kunden nicht innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt mit aussagekräftiger Begründung verweigert wird oder wenn der Kunde das Arbeitsergebnis nutzt. Auf diese Rechtsfolge werde ich den Kunden bei Beginn der Frist besonders hinweisen. Danach erfolgende Beanstandungen gelten als nachträgliche Änderungswünsche. Abnahmen dürfen nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden, sofern keine Abweichung von einem schriftlich vereinbarten Gestaltungsergebnis vorliegt.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, für die Leistungserbringung erforderliche Zugänge, Administratorrechte, Zugangsdaten, Mehrfaktor-Freigaben, Ansprechpartner, Systeminformationen, Dokumentationen, Sicherungen, Lizenzen und sonstige Voraussetzungen rechtzeitig bereitzustellen.
  7. Der Kunde ist für die Einhaltung der für ihn geltenden gesetzlichen, regulatorischen, berufsrechtlichen und branchenspezifischen Anforderungen verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich eine entsprechende Prüfung oder Beratung durch mich vereinbart ist.

 

IV. Transport, Aufbewahrung und Lagerung

  1. Die Aufbewahrung von Unterlagen, Equipment, Materialien, Halb- und Fertigerzeugnissen des Kunden, die dieser nach Auftragsbeendigung nicht innerhalb von einem Monat zurückverlangt hat, schulde ich nicht. Mir vom Kunden überlassene sowie sonstige von mir für den Kunden gelagerte Gegenstände (insbesondere auch Waren, Equipment, Werbemittel) und Unterlagen werden vom Kunden gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl versichert. Für Schäden, die von der Versicherung nicht umfasst sein sollten, hafte ich nur bis zur Höhe des Materialwertes (Zeitwert) und nur dann, wenn die Lagerung entweder ausdrücklicher Bestandteil des Auftrags ist oder vom Kunden gesondert vergütet wird.
  2. Soweit gesondert vereinbart, übernehme ich auf Kosten des Kunden die Versicherung zum Zeitwert; im Schadensfall sind über den Zeitwert hinausgehende Forderungen des Kunden ausgeschlossen.
  3. Fahrzeuge, die der Kunde im Rahmen einer Aktion / eines Auftrags zur Verfügung stellt, sind nur im Rahmen der für das Fahrzeug vom Kunden abzuschließenden Versicherung versichert. Ich übernehme keine Haftung für Kaskoschäden, soweit diese nicht in der jeweiligen Kfz-Versicherung enthalten sind.
  4. Erfüllungsort für Lieferungen ist mein Geschäftssitz. Der Versand und/oder Transport von Sachen erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe an den Versanddienstleister, Spediteur oder Frachtführer auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Direktlieferungen durch Hersteller, Distributoren oder Lieferanten an den Kunden. Eine Transportversicherung schließe ich gerne auf besonderen Wunsch des Kunden auf dessen Kosten ab.

 

V. Besondere Bedingungen für Beratungsleistungen

  1. Beratungsleistungen erbringe ich ausschließlich auf der Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen. Soweit für die Beratungsleistungen und die Erhebung erforderlicher Daten Dritte herangezogen werden, erfolgt die Heranziehung dieser Dritten vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Namen und im Auftrag des Kunden.
  2. Ich schulde eine fachgerechte Ausführung der Beratungsleistungen unter Berücksichtigung der im Rahmen der Beauftragung benannten Anforderungen, nicht jedoch ein bestimmtes Beratungsergebnis, da eine solche Festlegung aufgrund der für Beratungen typischen Beurteilungsspielräume nicht zielführend ist. Für Beratungsleistungen gilt Dienstvertragsrecht.

 

VI. Termine

  1. Der Liefer- bzw. Leistungstermin bzw. die Liefer- bzw. Leistungsfrist wird nach meinem voraussichtlichen Leistungsvermögen vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Cyberangriffe, Ausfälle von Telekommunikationsnetzen, Ausfälle von Cloud-, Hosting- oder Plattformanbietern oder nicht von mir zu vertretende Nicht-, Falsch- oder Spätbelieferung. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten.
  2. Erhöht sich der Aufwand und liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden, kann ich die angemessene Vergütung meines tatsächlich entstandenen Mehraufwands verlangen.

 

VII. Nutzungsrechte und Konzepte

  1. Auf Wunsch des Kunden entwickle ich noch vor Auftragserteilung Konzepte und Präsentationen, deren Kosten vom Kunden nach Vereinbarung zu erstatten sind. Solche Konzepte und Präsentationen sind vertraulich zu behandeln; alle Rechte an Entwürfen, Vorschlägen, Ausschreibungsunterlagen usw. verbleiben bei mir. Der Kunde ist nicht berechtigt, meine Vorschläge und Konzepte außerhalb einer Beauftragung von mir, insbesondere selbst oder unter Inanspruchnahme anderer Anbieter zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben. Im Falle des schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese Verpflichtung bin ich berechtigt, eine Vertragsstrafe von bis zu 10.000,- €, höchstens aber bis zu 1/10 des Auftragswertes gemäß des jeweiligen Konzeptes bzw. der jeweiligen Präsentation vom Kunden zu fordern; die Einrede des Fortsetzungszusammenhanges ist ausgeschlossen.
  2. Ich räume dem Kunden die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte am Leistungsergebnis (Endergebnis) meiner Leistung ein. Vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung ist mit der Vergütung die Einräumung einfacher, nicht ausschließlicher Nutzungsrechte für Verwendungszweck, Nutzungsform und Nutzungszeitraum gemäß dem ursprünglichen Auftrag abgegolten. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere in bzw. auf nicht ausdrücklich umfassten Medien, in einem abweichenden geografischen Bereich, in bearbeiteter Form (soweit die Bearbeitung nicht für die vereinbarungsgemäße Nutzung erforderlich ist) und/oder in einem abweichenden Zeitraum bedarf einer ausdrücklichen zusätzlichen Rechtseinräumung. Übertragung von Nutzungsrechten sowie Unterlizenzierung bedürfen meiner schriftlichen Zustimmung. Alle Rechte an Zwischenergebnissen verbleiben vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung bei mir.
  3. Bei unberechtigter Nutzung von mir im Rahmen einer Beauftragung erbrachter Leistungen ist der Kunde zur Vergütung dieser Nutzung verpflichtet, wobei meine weiteren Ansprüche und Rechte unberührt bleiben. Die Mindestvergütung beträgt das 1,5-fache der für die Nutzung nach meinen Regelsätzen zum Zeitpunkt der Nutzung zu entrichtenden Vergütung bzw. – sofern eine solche Vergütung nicht vorgesehen ist – der Regelvergütung nach für das jeweilige Arbeitsergebnis anwendbarem Vergütungstarifvertrag oder anwendbarer Honorartabelle (wobei für Designleistungen den Vergütungstarifvertrag Design (AGD), für Fotografien die Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing Anwendung finden). Verletzt der Kunde das Recht auf Namensnennung hat er mir (zusätzlich) eine pauschale Abgeltung in Höhe von 25 % der für die jeweilige Nutzung zu entrichtenden Vergütung zu zahlen. Mein Recht, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
  4. Alle Rechtseinräumungen stehen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des für die jeweilige Leistung geschuldeten Entgelts.
  5. Ich bin ‑ auch bei Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte ‑ berechtigt, die Leistungsergebnisse und deren Entwürfe im Rahmen der Eigenwerbung sowie zur Teilnahme an Wettbewerben, insbesondere auch im Internet, insbesondere auch als Referenz, unter Nennung des Kunden zu verwenden. Ich bin berechtigt, auf von mir gelieferten Werbemitteln und Präsentationsmaterialien sowie bei Werbemaßnahmen auf mich bzw. den jeweiligen Urheber in angemessener Form hinzuweisen.
  6. An von mir erstellten Skripten, Automatisierungen, Dokumentationen, Konzepten, Konfigurationsvorlagen, Templates, Know-how, Routinen und allgemeinen technischen Lösungsansätzen erhält der Kunde nur die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, Unterlizenzierung oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks bedarf meiner vorherigen Zustimmung in Textform, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

 

VIII. Eigentumsvorbehalt

  1. Ich behalte mir bei Lieferungen körperlicher Gegenstände das Eigentum am Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, bin ich berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Die Zurücknahme der Sache durch mich ist gleichzeitig ein Rücktritt vom Vertrag. Ich bin nach Rücknahme des Liefergegenstandes zu dessen Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
  2. Der Kunde darf Vorbehaltsware bis zur vollständigen Bezahlung weder veräußern, verpfänden, sicherungsübereignen noch Dritten Rechte hieran einräumen, soweit dies nicht im ordnungsgemäßen Geschäftsgang und mit meiner vorherigen Zustimmung erfolgt.
  3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat mich der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
  4. Ich verpflichte mich, die mir zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert meiner Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt mir.

 

IX. Vergütung und Rechnungsstellung

  1. Ich bin berechtigt, bei Auftragserteilung und während der Leistungserbringung angemessene Abschlagszahlungen zu fordern, insbesondere bei Zwischenabnahmen Zwischenrechnungen über den abgenommenen Leistungsteil. Gerät der Kunde mit der Begleichung einer Rechnung trotz Mahnung in Verzug oder erlange ich Kenntnis von Umständen, die erhebliche Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Kunden begründen (z.B. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder negative Beurteilung der Kreditwürdigkeit durch ein anerkanntes Wirtschaftsauskunftsunternehmen), bin ich berechtigt, sämtliche bis dorthin erbrachten Leistungen abzurechnen und meine Leistung bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung einzustellen. Ferner bin ich berechtigt, die Fortführung der Leistung von einer angemessenen Vorkasse abhängig zu machen, die meine Vergütung sowie die voraussichtlichen Auslagen und Fremdkosten umfasst.
  2. Angemessene Reise- und Fahrtkosten sind vom Kunden zu erstatten, soweit die Reise bzw. Fahrt zum Zweck der Vertragserfüllung erfolgte und mit Billigung des Kunden erfolgte oder unter Berücksichtigung des Aufwands und der Effektivität alternativer Übermittlungs- oder Kommunikationsarten erforderlich war.
  3. Rechnungen sind, wenn nicht vertraglich anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig und zahlbar. Rechnungen gelten als anerkannt, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungseingang schriftlich unter Angabe sachlicher und nachprüfbarer Gründe widerspricht. Auf diese Rechtsfolge werde ich den Kunden bei Beginn der Frist besonders hinweisen. Die Fälligkeit bleibt hiervon unberührt.
  4. Kann ein Auftrag aus nicht von mir zu vertretenden Umständen nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden (insbesondere bei Kündigung des Kunden gem. § 648 BGB), schuldet der Kunde mir für die entfallende Leistung eine Ausfallvergütung in Höhe von 70 % der für die jeweils entfallende Leistung zu entrichtenden Vergütung. Ersparte Aufwendungen werden hierauf angerechnet, sofern die Aufwendung ausdrücklich Leistungsbestandteil und tatsächlich erspart ist (z.B. Reisekosten). Höhere ersparte Aufwendungen hat der Kunde zu beweisen.
  5. Eine Aufrechnung ist nur mit von mir anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur insoweit zulässig, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  6. Der Kunde ist für eventuelle Entgelte bzw. Beiträge an Verwertungsgesellschaften sowie für die Abgabe an die Künstlersozialkasse selbst verantwortlich und hat diese Kosten zu tragen. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Honorarrechnung in Abzug gebracht werden. Vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung ist der Kunde für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht zuständig und selbst verantwortlich, soweit die Beauftragung im Namen und Auftrag des Kunden erfolgt ist.
  7. Arbeitszeiten werden, sofern nicht anders vereinbart, in angefangenen 15-Minuten-Einheiten abgerechnet. Dies gilt auch für Remote-Support, Telefon-Support, Vor-Ort-Termine, Dokumentation, Recherche, Abstimmung, Beschaffung, Lizenzverwaltung und Fehleranalyse.
  8. Preisänderungen von Herstellern, Distributoren, Lieferanten, Cloud-Providern, SaaS-Anbietern, Telekommunikationsanbietern oder sonstigen Drittanbietern darf ich an den Kunden weitergeben, soweit sie die vom Kunden bezogenen Produkte oder Leistungen betreffen und nicht von mir zu vertreten sind.

 

X. Lizenzen, Subscriptions, Hardware und Cloud-Leistungen

  1. Beim Einkauf, der Bereitstellung, Vermittlung oder dem Weiterverkauf von Hard- und Software, Softwarelizenzen, Cloud-Diensten, SaaS-Leistungen, Subscriptions, Wartungsleistungen, Supportverträgen, Hosting- oder Telekommunikationsleistungen handle ich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Die Preisgestaltung für Fremdleistungen erfolgt auf Grundlage meiner eigenen kaufmännischen Kalkulation. Diese berücksichtigt insbesondere Beschaffungs-, Verwaltungs-, Beratungs-, Lizenzmanagement-, Support- und Abwicklungsaufwand sowie marktübliche Preisgestaltungen.
  3. Ein Anspruch des Kunden auf Offenlegung von Einkaufspreisen, Margen, Rabatten, Distributor-Konditionen oder Kalkulationsgrundlagen besteht nicht.
  4. Der Kunde ist für die rechtmäßige Nutzung, ausreichende Lizenzierung, Einhaltung von Nutzungsbedingungen, Benutzerzuweisungen, Lizenzmetriken und Audit-Anforderungen der Hersteller verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich eine gesonderte Prüfung oder Verwaltung durch mich vereinbart ist.
  5. Bei Subscriptions, Laufzeitverträgen und Cloud-Leistungen gelten die Laufzeiten, Kündigungsfristen, Verlängerungsmechanismen und Stornobedingungen des jeweiligen Herstellers oder Anbieters. Eine vorzeitige Kündigung, Reduzierung oder Rückgabe ist nur möglich, soweit der jeweilige Hersteller oder Anbieter dies zulässt.
  6. Ich bin berechtigt, die Bereitstellung, Verlängerung oder Erweiterung von Lizenzen, Subscriptions, Hardware oder sonstigen Fremdleistungen von Vorkasse oder vorherigem Ausgleich offener Forderungen abhängig zu machen.
  7. Preisänderungen von Herstellern, Distributoren, Cloud-Providern oder sonstigen Drittanbietern darf ich an den Kunden weitergeben, soweit diese die vom Kunden bezogenen Leistungen betreffen und nicht von mir zu vertreten sind.
  8. Für Lieferverzögerungen, Produktabkündigungen, End-of-Life- oder End-of-Support-Status, Herstelleränderungen, Sicherheitslücken, Funktionsänderungen oder sonstige Einschränkungen von Produkten und Leistungen Dritter hafte ich nicht, soweit diese nicht von mir zu vertreten sind.

 

XI. Datensicherung, IT-Sicherheit und Systemverantwortung

  1. Der Kunde ist für eine regelmäßige, vollständige und funktionsfähige Datensicherung seiner Systeme und Daten verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich eine Datensicherung als von mir geschuldete Leistung vereinbart ist.
  2. Vor Beginn von Arbeiten an IT-Systemen, insbesondere vor Updates, Migrationen, Konfigurationsänderungen, Reparaturen, Eingriffen in Server, Clients, Netzwerke, Firewalls, Cloud-Umgebungen oder Datenbanken, hat der Kunde sicherzustellen, dass eine aktuelle und überprüfbare Datensicherung vorhanden ist.
  3. Auch wenn ich Backup-Lösungen einrichte, überwache oder betreue, schulde ich eine erfolgreiche Wiederherstellbarkeit nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Die regelmäßige Prüfung der Wiederherstellbarkeit von Backups bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
  4. Für Datenverlust hafte ich nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB und nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer, aktueller und überprüfter Datensicherung eingetreten wäre.
  5. Der Kunde bleibt für den sicheren Betrieb seiner IT-Systeme verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich konkrete Managed-Service-, Sicherheits- oder Administrationsleistungen vereinbart sind.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene technische und organisatorische Schutzmaßnahmen zu treffen, insbesondere sichere Passwörter, Mehrfaktor-Authentifizierung, aktuelle Updates, Virenschutz, Firewall-Regeln, Berechtigungskonzepte und Zugriffsschutz, soweit dies für seine Systeme erforderlich und zumutbar ist.

 

XII. Remote-Zugriff, Administration und automatisierte Leistungen

  1. Der Kunde gestattet mir, soweit zur Leistungserbringung erforderlich, den Zugriff auf seine IT-Systeme per Fernwartung, Remote-Management, Administrationszugang, VPN, Cloud-Portal, Management-Konsole oder vergleichbare technische Verfahren.
  2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die hierfür bereitgestellten Zugänge, Rechte und Freigaben rechtmäßig eingerichtet sind und die Leistungserbringung ermöglichen.
  3. Ich bin berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Remote-Monitoring-, Remote-Management-, Dokumentations-, Automatisierungs-, Ticket-, Sicherheits- und Verwaltungswerkzeuge einzusetzen, soweit dies zur Durchführung des Auftrags erforderlich oder zweckmäßig ist.
  4. Administrative Eingriffe können Auswirkungen auf Verfügbarkeit, Konfiguration, Benutzerrechte, Sicherheitsrichtlinien, Datenbestände und Systemverhalten haben. Der Kunde hat mich auf besondere Risiken, produktionskritische Systeme, Wartungsfenster, Abhängigkeiten und Ausschlusszeiten vor Beginn der Leistung hinzuweisen.
  5. Soweit der Kunde mir Zugangsdaten, Administratorrechte oder sonstige Berechtigungen zur Verfügung stellt, darf ich diese im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs verwenden. Der Kunde hat nicht mehr benötigte Zugänge nach Ende der Zusammenarbeit zu entfernen oder entfernen zu lassen.

 

XIII. Veraltete Systeme, End-of-Life und End-of-Support

  1. Ich bin nicht verpflichtet, Systeme, Software, Hardware, Betriebssysteme, Anwendungen oder Komponenten zu betreuen, zu warten oder zu unterstützen, die vom Hersteller nicht mehr unterstützt werden, unsicher sind, erhebliche technische Risiken aufweisen oder nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen, sofern eine solche Betreuung nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
  2. Erbringe ich auf Wunsch des Kunden dennoch Leistungen an solchen Systemen, erfolgt dies auf Risiko des Kunden. Ich hafte nicht für Einschränkungen, Ausfälle, Sicherheitsvorfälle oder Folgeschäden, die auf den veralteten, unsicheren oder nicht unterstützten Zustand der Systeme zurückzuführen sind, soweit ich diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht habe.
  3. Ich bin berechtigt, Leistungen abzulehnen oder von vorherigen Modernisierungs-, Sicherungs- oder Schutzmaßnahmen abhängig zu machen, wenn die Durchführung der Leistung aus technischen, sicherheitsrelevanten oder wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar erscheint.

 

XIV. Stundenkontingente

  1. Der Kunde erhält auf Wunsch von mir als IT-Dienstleister ein Stundenkontingent für die Durchführung der vereinbarten IT-Dienstleistungen. Das Stundenkontingent ist im Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegt.
  2. Verrechnung von Stunden: Die verrechneten Stunden ergeben sich aus den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden und werden in 15-Minuten-Einheiten abgerechnet.
  3. Dokumentation der Arbeitszeit: Die von mir geleisteten Arbeitsstunden werden dokumentiert und dem Kunden auf Verlangen zur Verfügung gestellt.
  4. Verbrauch des Stundenkontingents: Ich informiere den Kunden rechtzeitig über den Verbrauch des Stundenkontingents und weise darauf hin, wenn das Stundenkontingent fast aufgebraucht ist.
  5. Buchung eines neuen Stundenkontingents: Wenn das Stundenkontingent fast aufgebraucht ist, informiere ich den Kunden darüber und biete die Möglichkeit an, ein neues Stundenkontingent zu buchen.
  6. Verlängerung des Stundenkontingents: Sollte das Stundenkontingent im Laufe des Auftragsverhältnisses aufgebraucht sein, kann ich dem Kunden eine Verlängerung des Stundenkontingents anbieten. Die Verlängerung wird schriftlich vereinbart und in Rechnung gestellt.
  7. Änderung des Stundenkontingents: Eine Änderung des Stundenkontingents ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung beider Vertragsparteien möglich. Die Änderung wird schriftlich vereinbart und in Rechnung gestellt.
  8. Zahlungsbedingungen: Die Vergütung für die erbrachten Leistungen ergibt sich aus dem vereinbarten Stundenkontingent und dem vereinbarten Stundensatz. Die Zahlung erfolgt gemäß den in der Auftragsbestätigung oder im Angebot vereinbarten Zahlungsbedingungen.
  9. Vertragsbeendigung: Wird das Stundenkontingent vorzeitig aufgebraucht und erfolgt keine Verlängerung oder Buchung eines neuen Stundenkontingents, endet das Auftragsverhältnis mit Erreichen des letzten Arbeitsstundenkontingents, sofern keine weiteren Leistungen vereinbart werden.
  10. Nicht genutztes Kontingent verfällt, sofern nicht gesondert vereinbart, nach 180 Tagen ab Aktivierung des Kontingents. Als Aktivierungsdatum gilt das Datum des Zahlungseingangs.

 

XV. Wartungsverträge und Managed Services

  1. Gegenstand
    Für alle Wartungs-, Service- und Managed-Service-Verträge zwischen mir und meinen Kunden gelten zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die nachstehenden Bestimmungen.
  2. Leistungsumfang
    Der Wartungsvertrag umfasst die regelmäßige Überprüfung, Wartung und Pflege der vereinbarten IT-Systeme, Software oder anderer technischer Infrastrukturen gemäß den vereinbarten Serviceleveln.
    Die konkreten Leistungen, die in den Wartungsvertrag fallen, werden in der jeweiligen Auftragsbestätigung oder im Service Level Agreement (SLA) festgelegt. Diese beinhalten unter anderem:

    1. Fehleranalyse und -behebung,
    2. Installation von Software-Updates und Patches,
    3. Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen und -maßnahmen,
    4. Leistungsüberwachung und -optimierung,
    5. Remote-Support oder Vor-Ort-Service nach Bedarf,
    6. Wartung und Pflege von WordPress-Websites,
    7. Lizenzverwaltung und Cloud-Administration, soweit vereinbart,
    8. Monitoring, Dokumentation und automatisierte Wartungsaufgaben, soweit vereinbart.
  3. Preisbindung für Softwarelizenzen
    Als zusätzliche Option biete ich meinen Kunden die Möglichkeit an, die Nutzung bestimmter Software im Rahmen dieses Wartungsvertrags zu erwerben. Hierbei handelt es sich um Softwarelizenzen, die ich von Drittanbietern beziehe.
    Sofern im Wartungsvertrag ausdrücklich vereinbart, gelten die Preise für die Softwarelizenzen für die Dauer der Vertragslaufzeit als verbindlich. Ich behalte mir jedoch vor, eine Preisanpassung vorzunehmen, wenn der Anbieter der Softwarelizenzen die Preise erhöht, das Lizenzmodell ändert, Wechselkurse, Abgaben oder Einkaufskonditionen sich ändern oder sonstige nicht von mir zu vertretende Kostenänderungen eintreten. In einem solchen Fall bin ich berechtigt, die Preise für die betreffenden Softwarelizenzen angemessen anzupassen.
    Sollte ich eine Preisanpassung vornehmen, werde ich den Kunden hierüber rechtzeitig in Kenntnis setzen. Die Benachrichtigung erfolgt schriftlich per E-Mail oder postalisch an die vom Kunden angegebene Kontaktadresse.
    Im Falle einer wesentlichen Preiserhöhung hat der Kunde das Recht, den hiervon betroffenen Leistungsteil innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Erhalt der Benachrichtigung über die Preisanpassung außerordentlich zu kündigen, soweit der jeweilige Hersteller oder Anbieter eine Kündigung, Reduzierung oder Stornierung zulässt. Bereits fest gebuchte, nicht kündbare oder nicht stornierbare Leistungen Dritter bleiben hiervon unberührt.
  4. Leistungszeiten und Reaktionszeiten
    Die Leistungszeiten für Wartungs- und Servicearbeiten werden in der jeweiligen Auftragsbestätigung oder im SLA festgelegt. Diese können sowohl regelmäßige Wartungstermine als auch vereinbarte Reaktionszeiten für die Behebung von Störungen umfassen.
    Reaktionszeiten sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, Zeiten bis zur erstmaligen qualifizierten Reaktion, nicht jedoch garantierte Wiederherstellungs-, Lösungs- oder Reparaturzeiten.
    Ich werde alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die vereinbarten Leistungszeiten einzuhalten. Bei unvorhergesehenen Umständen, höherer Gewalt, Ausfällen Dritter oder sonstigen nicht von mir zu vertretenden Ereignissen, die die Einhaltung der Leistungszeiten erschweren oder unmöglich machen, werde ich den Kunden unverzüglich informieren und angemessene alternative Lösungen prüfen.
  5. Supportwege und Priorisierung
    Supportanfragen sind über die vereinbarten Kommunikationswege zu stellen. Sofern keine abweichende Vereinbarung besteht, gelten E-Mail und das vereinbarte Ticketsystem als maßgebliche Supportwege. Telefonische oder sonstige informelle Meldungen können eine Bearbeitung beschleunigen, ersetzen aber nicht zwingend eine nachvollziehbare Dokumentation der Anfrage.
    Die Priorisierung von Störungen erfolgt nach Schweregrad, Auswirkung auf den Geschäftsbetrieb, Dringlichkeit und vereinbartem Leistungsumfang.
  6. Kundenmitwirkungspflichten
    Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Informationen und Zugriffsrechte bereitzustellen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Wartungs- und Serviceleistungen erforderlich sind.
    Der Kunde hat sicherzustellen, dass seine IT-Systeme oder technische Infrastrukturen den erforderlichen Mindestanforderungen entsprechen und regelmäßig gewartet werden. Darüber hinaus ist der Kunde verantwortlich für die Einhaltung aller lizenzrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf die verwendete Software oder Systeme.
  7. Haftung und Gewährleistung
    Ich übernehme keine Gewährleistung für Schäden, die auf unsachgemäße Nutzung der IT-Systeme, fehlende Mitwirkung, unterlassene Datensicherung, veraltete Systeme, nicht umgesetzte Empfehlungen, Eingriffe Dritter, Schadsoftware, Cyberangriffe oder Leistungen von Drittanbietern zurückzuführen sind, soweit ich diese Umstände nicht zu vertreten habe.
    Meine Haftung richtet sich nach den allgemeinen Haftungsregelungen dieser AGB. Für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden hafte ich nur im gesetzlich zwingenden Umfang.
    Der Kunde ist verpflichtet, eventuelle Mängel unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu melden. Ich werde angemessene Maßnahmen ergreifen, um etwaige Mängel zu beheben.
  8. Vertragsdauer und Kündigung
    Die Laufzeit des Wartungsvertrags beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung oder im SLA festgelegten Datum. Sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde, läuft der Vertrag für die vereinbarte Mindestlaufzeit und verlängert sich anschließend jeweils um die vereinbarte Verlängerungsperiode, wenn er nicht mit der vereinbarten Frist gekündigt wird.
    Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei schwerwiegenden Verletzungen der Vertragspflichten, Zahlungsverzug, insolvenzrechtlichen Ereignissen, wiederholter Nichtmitwirkung oder unzumutbaren Sicherheitsrisiken.
    Die Kündigung des Wartungsvertrags bedarf der Schriftform oder Textform, soweit gesetzlich zulässig.
  9. Sonstige Bestimmungen
    Diese Bestimmungen gelten für alle Wartungs-, Service- und Managed-Service-Verträge zwischen mir und dem Kunden, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
    Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB und des Wartungsvertrags unwirksam sind oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt.
    Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist Hamburg.

 

XVI. Mängelhaftung

  1. Nach erfolgter Freigabe durch den Kunden bin ich von jeder Verantwortung für die Richtigkeit von Vorlagen und Mustern befreit. Ich hafte nicht für vom Kunden übersehene Fehler.
  2. Bei Anwendung der im Verkehr üblichen Sorgfalt nicht vermeidbare, material- und verfahrensbedingte Abweichungen von Proben, Mustern, Korrekturausdrucken oder sonstigen Vorlagen in Farbe, Größe und Gestalt von der endgültigen Produktion gelten nicht als Mangel.
  3. Ich hafte nicht für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit oder Eintragungsfähigkeit von Leistungen und Leistungsergebnissen, ferner nicht für deren Tauglichkeit zur Erlangung gewerblicher oder sonstiger Schutzrechte. Sachaussagen und Werbeaussagen von Kommunikationsmaßnahmen für den Kunden sind vom Kunden auf deren rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Ich hafte nicht dafür, dass von mir erbrachte Leistungen und insbesondere deren Verwendung im Geschäftsbereich des Kunden keine gewerblichen Schutzrechte Dritter oder das Wettbewerbsrecht verletzen. Eine Kollisionsrecherche auf entgegenstehende gewerbliche Schutzrechte schulde ich nicht. Der Kunde hält mich von sämtlichen Schäden, Kosten und Aufwendungen frei, die mir durch Rechtsverletzungen entstehen, die auf vom Kunden freigegebenen Kommunikationsmaßnahmen und Materialien beruhen.
  4. Bei Handelsgeschäften gelten ergänzend die Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB, soweit deren Voraussetzungen vorliegen.

 

XVII. Sonstige Haftung

Ich hafte für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Gleiches gilt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für etwaig ausdrücklich übernommene Garantien. Im Übrigen hafte ich gegenüber dem Kunden nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist sowie solche, auf deren Einhaltung der Kunde als Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist meine Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf den doppelten Betrag der Gesamtvergütung für den Auftrag, anlässlich welchem der Anlass zur Haftung besteht, beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten meiner Erfüllungsgehilfen, Organe und gesetzlichen Vertreter sowie auch entsprechend für Aufwendungsersatzansprüche.

 

XVIII. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

  1. Soweit ich im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeite, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO, soweit eine solche gesetzlich erforderlich ist.
  2. Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Kunde ist insbesondere für Rechtmäßigkeit, Zweckbestimmung, Informationspflichten, Betroffenenrechte und Löschpflichten in Bezug auf seine personenbezogenen Daten verantwortlich.
  3. Ich bin berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Unterauftragnehmer, Cloud-Dienste, Rechenzentren, Softwareanbieter, Distributoren und sonstige Dienstleister einzusetzen, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich oder zweckmäßig ist und datenschutzrechtliche Anforderungen eingehalten werden.

 

XIX. Abwerbung

Der Kunde verpflichtet sich, von mir eingesetztes Personal nicht während der Vertragsbeziehung und einen Zeitraum von zwölf Monaten ab deren Beendigung selbst oder durch Dritte abzuwerben oder zu beschäftigen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung wird eine vom Kunden an mich zu zahlende Vertragsstrafe je Einzelfall in Höhe von Euro 5.000,00 fällig.

 

XX. Verschwiegenheit

Ich verpflichte mich, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über alle als vertraulich bezeichneten Informationen des Kunden, die mir im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

 

XXI. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Bei Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt.
  3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist Hamburg.

 

Stand dieser AGB: 05.01.2023