Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Franz Korbjuhn, Katharinenstraße 30 A, 20457 Hamburg (nachstehend: „Franz Korbjuhn“ oder „ich“) und dessen Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Diese Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils zuletzt vom Kunden akzeptierten Fassung auch für sämtliche Folgeaufträge, auch wenn ihre Geltung im Rahmen des Vertragsschlusses nicht nochmals erwähnt wird. Abweichenden Bedingungen oder Vertragsangeboten des Kunden wird hiermit widersprochen. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen ausdrücklichen Zustimmung. Diese AGB gelten nicht gegenüber Kunden, die keine Unternehmer i.S.v. § 14 BGB sind.

 

I. Grundlagen

  1. Der Vertrag über die Leistung kommt durch Bestätigung eines Verbindlichen Angebots durch den Kunden oder durch Annahme einer verbindlichen Beauftragung des Kunden zustande. Vertragsgegenstand ist – ausschließlich – die vereinbarte Leistung.
  2. Der Umfang der Leistung von Franz Korbjuhn wird durch das Angebot von Franz Korbjuhn, den Auftrag des Kunden, die Auftragsbestätigung von Franz Korbjuhn bestimmt.
  3. Im Rahmen gestalterischer oder künstlerisch-kreativer Aufgabenstellungen besteht für mich nach pflichtgemäßem Ermessen Gestaltungsfreiheit, soweit keine ausdrückliche Vereinbarung über die Ausführung getroffen ist.
  4. Ich schulde eine fachgerechte Ausführung, wobei die Tauglichkeit der Leistung zu einem bestimmten Zweck der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform (§ 126 b BGB) bedarf.
  5. Soweit die Lieferung von Werbemitteln, Drucksachen, Warenproben und/oder Promotion-Material Bestandteil des Auftrags ist, sind technisch bedingte Mehr- oder Minderlieferungen in Höhe von bis zu 10% möglich und werden bei der Abrechnung der Vergütung entsprechend berücksichtigt.
  6. Die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen oder werblichen Erfolges schulde ich – abgesehen von einer vereinbarten konkreten Leistung – nicht. Die Einbeziehung von technischen oder logistischen oder anderen dem Kunden zuzurechnenden Umständen und Vorgaben ist nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.
  7. Nachträgliche Änderungen von Gegenstand und Umfang der Leistung bedürfen der beiderseitigen Zustimmung. Zusätzliche Leistungen sind vom Kunden angemessen zu vergüten. Als nachträgliche Änderungen gelten auch wiederholte Entwurfsarbeiten und Korrekturen, soweit es sich nicht um Mängelbeseitigung handelt.
  8. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  9. Ich gerate nur aufgrund einer schriftlichen Mahnung des Kunden in Verzug, soweit kein Fixgeschäft vorliegt. Die Vereinbarung verbindlicher Fertigstellungstermine bedarf der Schriftform.
  10. Garantien im Rechtssinne durch mich liegen nur bei schriftlicher Garantieabrede unter Verwendung der Bezeichnung „Garantie“ vor.

 

II. Dritte

  1. Ich darf nach pflichtgemäßem Ermessen Dritte zur Leistungserbringung heranziehen. Meine Verantwortlichkeit für die mir obliegenden Vertragspflichten bleibt davon unberührt.
  2. Werden Dritte im Auftrag oder auf Wunsch des Kunden in die Leistung einbezogen (Fremdleistungen), hafte ich für diese Dritten oder deren Leistung nicht. Für Auswahl oder Überwachung von Fremdleistungen bzw. deren Leistungsschuldner bin ich nur verantwortlich, sofern dies ausdrücklich vereinbart ist und gesondert vergütet wird. Für etwaig an solche Dritten von mir leistende Vergütungen (Fremdkosten) kann ich Vorkasse fordern und eine Beauftragung bis zum Zahlungseingang zurückstellen.

 

III. Mitwirkungspflichten

  1. Der Kunde hat mir alle für den jeweiligen Auftrag wesentlichen Informationen mitzuteilen und mich bei etwaigen Problemen oder Änderungserfordernissen rechtzeitig zu unterrichten. Anweisungen sind so rechtzeitig zu erteilen, dass eine angemessene Umsetzungsfrist verbleibt. Bei vom Kunden veranlassten außerplanmäßigen Nacht- bzw. Feiertagsarbeiten wird der hierfür vorgesehene Zuschlag gemäß Angebot, in jedem Fall jedoch ein Mindestzuschlag von 25 % auf die Regelvergütung fällig.
  2. Der Kunde benennt auf eigenes Betreiben einen für die Durchführung der Vertragsbeziehung verantwortlichen Ansprechpartner, der im Falle von Rückfragen oder bei Problemen oder Abstimmungserfordernissen kurzfristig erreichbar ist und Projekt wesentliche Entscheidungen treffen oder kurzfristig herbeiführen kann. Bei Abwesenheit ist ein Stellvertreter zu benennen. Kann ich meine Leistungen aufgrund nicht oder nicht rechtzeitig möglicher Abstimmung mit dem Kunden nicht, nur unvollständig oder nicht vertragsgemäß erbringen, bin ich insoweit von der Verantwortlichkeit für die Leistungsstörung befreit.
  3. Ich bin berechtigt, die vom Kunden bereitgestellten Informationen als richtig und vollständig zu erachten. Auf von mir erkannte Unrichtigkeiten oder Informationslücken werde ich den Kunden hinweisen.
  4. Der Kunde übergibt mir nur solche Vorlagen, deren auftragsgemäße Verwendung und Bearbeitung keine Rechte Dritter verletzt.
  5. Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der Lieferungen und Leistungen sowie der ihm übergebenen Vor- und Zwischenergebnisse unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und Abnahmen unverzüglich zu erteilen. Ich bin berechtigt, bei Fertigstellung einzelner Arbeitsabschnitte eine Zwischenabnahme zu fordern. Die Abnahme einer Leistung gilt als erteilt, wenn sie vom Kunden nicht innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt mit aussagekräftiger Begründung verweigert wird oder wenn der Kunde das Arbeitsergebnis nutzt. Danach erfolgende Beanstandungen gelten als nachträgliche Änderungswünsche. Abnahmen dürfen nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden, sofern keine Abweichung von einem schriftlich vereinbarten Gestaltungsergebnis vorliegt.

 

IV. Transport, Aufbewahrung und Lagerung

  1. Die Aufbewahrung von Unterlagen, Equipment, Materialien, Halb- und Fertigerzeugnissen des Kunden, die dieser nach Auftragsbeendigung nicht innerhalb von einem Monat zurückverlangt hat, schuldet Franz Korbjuhn nicht. Franz Korbjuhn vom Kunden überlassene sowie sonstige von Franz Korbjuhn für den Kunden gelagerte Gegenstände (insbesondere auch Waren, Equipment, Werbemittel) und Unterlagen werden vom Kunden gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl versichert. Für Schäden, die von der Versicherung nicht umfasst sein sollten, haftet Franz Korbjuhn nur bis zur Höhe des Materialwertes (Zeitwert) und nur dann, wenn die Lagerung entweder ausdrücklicher Bestandteil des Auftrags ist oder vom Kunden gesondert vergütet wird.
  2. Soweit gesondert vereinbart, übernehme ich auf Kosten des Kunden die Versicherung zum Zeitwert; im Schadensfall sind über den Zeitwert hinausgehende Forderungen des Kunden ausgeschlossen.
  3. Fahrzeuge, die der Kunde im Rahmen einer Aktion / eines Auftrags zur Verfügung stellt, sind nur im Rahmen der für das Fahrzeug vom Kunden abzuschließenden Versicherung versichert. Franz Korbjuhn übernimmt keine Haftung für Kaskoschäden, soweit diese nicht in der jeweiligen Kfz-Versicherung enthalten sind.
  4. Erfüllungsort für Lieferungen ist mein Geschäftssitz. Der Versand und/oder Transport von Sachen erfolgt auf Gefahr des Kunden. Eine Transportversicherung schließe ich gerne auf besonderen Wunsch des Kunden auf dessen Kosten ab.

 

V. Besondere Bedingungen für Beratungsleistungen

  1. Beratungsleistungen erbringe ich ausschließlich auf der Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen. Soweit für die Beratungsleistungen und die Erhebung erforderlicher Daten Dritte herangezogen werden, erfolgt die Heranziehung dieser Dritten vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Namen und im Auftrag des Kunden.
  2. Ich schulde eine fachgerechte Ausführung der Beratungsleistungen unter Berücksichtigung der im Rahmen der Beauftragung benannten Anforderungen, nicht jedoch ein bestimmtes Beratungsergebnis, da eine solche Festlegung aufgrund der für Beratungen typischen Beurteilungsspielräume nicht zielführend ist. Für Beratungsleistungen gilt Dienstvertragsrecht.

 

VI. Termine

  1. Der Liefer- bzw. Leistungstermin bzw. die Liefer-bzw. Leistungsfrist wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von Franz Korbjuhn vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage oder nicht von uns zu vertretende Nicht-, Falsch- oder Spätbelieferung. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten.
  2. Erhöht sich der Aufwand und liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden, kann ich die angemessene Vergütung unseres tatsächlich entstandenen Mehraufwands verlangen.

 

VII. Nutzungsrechte und Konzepte

  1. Auf Wunsch des Kunden entwickle ich noch vor Auftragserteilung Konzepte und Präsentationen, deren Kosten vom Kunden nach Vereinbarung zu erstatten sind. Solche Konzepte und Präsentationen sind vertraulich zu behandeln; Alle Rechte an Entwürfen, Vorschlägen, Ausschreibungsunterlagen usw. verbleiben bei mir. Der Kunde ist nicht berechtigt, meine Vorschläge und Konzepte außerhalb einer Beauftragung von Franz Korbjuhn, insbesondere selbst oder unter Inanspruchnahme anderer Anbieter zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben. Im Falle des schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese Verpflichtung bin ich berechtigt, eine Vertragsstrafe von bis zu 10.000,- €, höchstens aber bis zu 1/10 des Auftragswertes gemäß des jeweiligen Konzeptes bzw. der jeweiligen Präsentation vom Kunden zu fordern; die Einrede des Fortsetzungszusammenhanges ist ausgeschlossen.
  2. Ich räume dem Kunden die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte am Leistungsergebnis (Endergebnis) meiner Leistung ein. Vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung ist mit der Vergütung die Einräumung einfacher, nicht ausschließlicher Nutzungsrechte für Verwendungszweck, Nutzungsform und Nutzungszeitraum gemäß dem ursprünglichen Auftrag abgegolten. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere in bzw. auf nicht ausdrücklich umfassten Medien, in einem abweichenden geografischen Bereich, in bearbeiteter Form (soweit die Bearbeitung nicht für die vereinbarungsgemäße Nutzung erforderlich ist) und/oder in einem abweichenden Zeitraum bedarf einer ausdrücklichen zusätzlichen Rechtseinräumung. Übertragung von Nutzungsrechten sowie Unterlizenzierung bedürfen meiner schriftlichen Zustimmung. Alle Rechte an Zwischenergebnissen verbleiben vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung bei mir.
  3. Bei unberechtigter Nutzung, von mir im Rahmen einer Beauftragung erbrachter Leistungen, ist der Kunde zur Vergütung dieser Nutzung verpflichtet, wobei meine weiteren Ansprüche und Rechte unberührt bleiben. Die Mindestvergütung beträgt das 1,5-fache der für die Nutzung nach den Regelsätzen von Franz Korbjuhn zum Zeitpunkt der Nutzung zu entrichtenden Vergütung bzw. – sofern eine solche Vergütung nicht vorgesehen ist – der Regelvergütung nach für das jeweilige Arbeitsergebnis anwendbarem Vergütungstarifvertrag oder anwendbarer Honorartabelle (wobei für Designleistungen den Vergütungstarifvertrag Design (AGD), für Fotografien die Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing Anwendung finden). Verletzt der Kunde das Recht auf Namensnennung hat er mir (zusätzlich) eine pauschale Abgeltung in Höhe von 25 % der für die jeweilige Nutzung zu entrichtenden Vergütung zu zahlen. Mein Recht, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
  4. Alle Rechtseinräumungen stehen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des für die jeweilige Leistung geschuldeten Entgelts.
  5. Ich bin ‑ auch bei Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte ‑ berechtigt, die Leistungsergebnisse und deren Entwürfe im Rahmen der Eigenwerbung sowie zur Teilnahme an Wettbewerben, insbesondere auch im Internet, insbesondere auch als Referenz, unter Nennung des Kunden zu verwenden. Ich bin berechtigt, auf von mir gelieferten Werbemitteln und Präsentationsmaterialien sowie bei Werbemaßnahmen auf Franz Korbjuhn bzw. den jeweiligen Urheber in angemessener Form hinzuweisen.

 

VIII. Eigentumsvorbehalt

  1. Ich behalte mir bei Lieferungen körperlicher Gegenstände das Eigentum am Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, bin ich berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Die Zurücknahme der Sache durch mich ist gleichzeitig ein Rücktritt vom Vertrag. Ich bin nach Rücknahme des Liefergegenstandes zu dessen Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
  2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat mich der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
  3. Ich verpflichte mich, die mir zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert meiner Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt mir.

 

IX. Vergütung und Rechnungsstellung

  1. Ich bin berechtigt, bei Auftragserteilung und während der Leistungserbringung angemessene Abschlagszahlungen zu fordern, insbesondere bei Zwischenabnahmen Zwischenrechnungen über den abgenommenen Leistungsteil. Gerät der Kunde mit der Begleichung einer Rechnung trotz Mahnung in Verzug oder erlange ich Kenntnis von Umständen, die erhebliche Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Kunden begründen (z.B. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder negative Beurteilung der Kreditwürdigkeit durch ein anerkanntes Wirtschaftsauskunftsunternehmen) bin ich berechtigt, sämtliche bis dorthin erbrachten Leistungen abzurechnen und meine Leistung bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung einzustellen. Ferner bin ich berechtigt, die Fortführung der Leistung von einer angemessenen Vorkasse abhängig zu machen, die meine Vergütung sowie die voraussichtlichen Auslagen und Fremdkosten umfasst.
  2. Angemessene Reise- und Fahrtkosten sind vom Kunden zu erstatten, soweit die Reise bzw. Fahrt zum Zweck der Vertragserfüllung erfolgte und mit Billigung des Kunden erfolgte oder unter Berücksichtigung des Aufwands und der Effektivität alternativer Übermittlungs- oder Kommunikationsarten erforderlich war.
  3. Rechnungen sind, wenn nicht vertraglich anders vereinbart innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig und zahlbar. Rechnungen gelten als anerkannt, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungseingang schriftlich unter Angabe sachlicher und nachprüfbarer Gründe widerspricht. Die Fälligkeit bleibt hiervon unberührt.
  4. Kann ein Auftrag aus nicht von mir zu vertretenden Umständen nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden (insbesondere bei Kündigung des Kunden gem. § 649 BGB), schuldet der Kunde mir für die entfallende Leistung eine Ausfallvergütung in Höhe von 70 % der für die jeweils entfallende Leistung zu entrichtenden Vergütung. Ersparte Aufwendungen werden hierauf angerechnet, sofern die Aufwendung ausdrücklich Leistungsbestandteil und tatsächlich erspart ist (z.B. Reisekosten). Höhere ersparte Aufwendungen hat der Kunde zu beweisen.
  5. Eine Aufrechnung ist nur mit von mir anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur insoweit zulässig, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  6. Der Kunde ist für eventuelle Entgelte bzw. Beiträge an Verwertungsgesellschaften sowie für die Abgabe an die Künstlersozialkasse selbst verantwortlich und hat diese Kosten zu tragen. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Honorarrechnung in Abzug gebracht werden. Vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung ist der Kunde für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht zuständig und selbst verantwortlich, soweit die Beauftragung im Namen und Auftrag des Kunden erfolgt ist.

XI. Fremdleistungen

  1. Im Rahmen des Einkaufs und Weiterverkaufs von Fremdleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Hard- und Softwarelizenzen, erhebt [Ihr Firmenname] eine Handling-Gebühr. Diese Gebühr wird auf die Nettoeinkaufspreise der jeweiligen Fremdleistungen aufgeschlagen.
  2. Die Handling-Gebühr beträgt 11% des Nettoeinkaufspreises der jeweiligen Fremdleistung(en). Diese Gebühr deckt Aufwendungen, die mit dem Einkauf, der Verwaltung und der Bereitstellung der Fremdleistungen verbunden sind
  3. Die Handling-Gebühr wird auf der Rechnung separat ausgewiesen und ist Teil des Gesamtpreises, der vom Kunden zu zahlen ist.
  4. Durch die Annahme unserer AGB erklärt sich der Kunde mit der Erhebung dieser Handling-Gebühr für alle Fremdleistungen einverstanden.

XII. Stundenkontingente

  1. Sie erhalten auf Wunsch von mir als IT-Dienstleister ein Stundenkontingent für die Durchführung der vereinbarten IT-Dienstleistungen. Das Stundenkontingent ist im Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegt.
  2. Verrechnung von Stunden: Die verrechneten Stunden ergeben sich aus den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden und werden in 15-Minuten-Einheiten abgerechnet.
  3. Dokumentation der Arbeitszeit: Die von Ihnen geleisteten Arbeitsstunden werden von mir dokumentiert und Ihnen auf Verlangen zur Verfügung gestellt.
  4. Verbrauch des Stundenkontingents: Ich informiere Sie rechtzeitig über den Verbrauch des Stundenkontingents und weise Sie darauf hin, wenn das Stundenkontingent fast aufgebraucht ist.
  5. Buchung eines neuen Stundenkontingents: Wenn das Stundenkontingent fast aufgebraucht ist, informiere ich Sie darüber und biete Ihnen die Möglichkeit an, ein neues Stundenkontingent zu buchen.
  6. Verlängerung des Stundenkontingents: Sollte das Stundenkontingent im Laufe des Auftragsverhältnisses aufgebraucht sein, kann ich Ihnen eine Verlängerung des Stundenkontingents anbieten. Die Verlängerung wird schriftlich vereinbart und in Rechnung gestellt.
  7. Änderung des Stundenkontingents: Eine Änderung des Stundenkontingents ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung beider Vertragsparteien möglich. Die Änderung wird schriftlich vereinbart und in Rechnung gestellt.
  8. Zahlungsbedingungen: Die Vergütung für die erbrachten Leistungen ergibt sich aus dem vereinbarten Stundenkontingent und dem vereinbarten Stundensatz. Die Zahlung erfolgt gemäß den in der Auftragsbestätigung oder im Angebot vereinbarten Zahlungsbedingungen.
  9. Vertragsbeendigung: Wird das Stundenkontingent vorzeitig aufgebraucht und erfolgt keine Verlängerung oder Buchung eines neuen Stundenkontingents, endet das Auftragsverhältnis mit Erreichen des letzten Arbeitsstundenkontingents.
  10. Nicht genutztes Kontingent verfällt, sofern nicht gesondert vereinbart, nach 180 Tagen ab Aktivierung des Kontingents. Als Aktivierungsdatum gilt das Datum des Zahlungseingangs.

XIII. Wartungsverträge

  1. Gegenstand
    Für alle Wartungs- und Serviceverträge zwischen mir und meinen Kunden gelten zusätzlich zu den genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die nachstehenden Bestimmungen.
  2. Leistungsumfang
    Der Wartungsvertrag umfasst die regelmäßige Überprüfung, Wartung und Pflege der vereinbarten IT-Systeme, Software oder anderer technischer Infrastrukturen gemäß den vereinbarten Serviceleveln.
    Die konkreten Leistungen, die in den Wartungsvertrag fallen, werden in der jeweiligen Auftragsbestätigung oder im Service Level Agreement (SLA) festgelegt. Diese beinhalten unter anderem:
    1. Fehleranalyse und -behebung,
    2. Installation von Software-Updates und Patches,
    3. Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen und -maßnahmen,
    4. Leistungsüberwachung und -optimierung,
    5. Remote-Support oder Vor-Ort-Service nach Bedarf.
    6. Wartung und Plfege von WordPress-Websites
  3. Preisbindung für Softwarelizenzen
    Als zusätzliche Option biete ich meinen Kunden die Möglichkeit an, die Nutzung bestimmter Software im Rahmen dieses Wartungsvertrags zu erwerben. Hierbei handelt es sich um Softwarelizenzen, die ich von Drittanbietern beziehe.
    Sofern im Wartungsvertrag ausdrücklich vereinbart, gelten die Preise für die Softwarelizenzen für die Dauer der Vertragslaufzeit als verbindlich. Ich behalte mir  jedoch vor, eine Preisanpassung vorzunehmen, wenn der Anbieter der Softwarelizenzen die Preise erhöht. In einem solchen Fall bin ich berechtigt, die Preise für die betreffenden Softwarelizenzen angemessen anzupassen.
    Sollte icheine Preisanpassung vornehmen, werde ich den Kunden hierüber rechtzeitig in Kenntnis setzen. Die Benachrichtigung erfolgt schriftlich per E-Mail oder postalisch an die vom Kunden angegebene Kontaktadresse.
    Im Falle einer Preiserhöhung hat der Kunde das Recht, den Vertrag innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Erhalt der Benachrichtigung über die Preisanpassung außerordentlich zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist an die in diesem Wartungsvertrag genannte Kontaktadresse zu richten.
  4. Leistungszeiten und Reaktionszeiten
    Die Leistungszeiten für Wartungs- und Servicearbeiten werden in der jeweiligen Auftragsbestätigung oder im SLA festgelegt. Diese können sowohl regelmäßige Wartungstermine als auch vereinbarte Reaktionszeiten für die Behebung von Störungen umfassen.
    Ich werde alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die vereinbarten Leistungszeiten einzuhalten. Bei unvorhergesehenen Umständen oder höherer Gewalt, die die Einhaltung der Leistungszeiten erschweren oder unmöglich machen, werde ich den Kunden unverzüglich informieren und alternative Lösungen anbieten.
  5. Kundenmitwirkungspflichten
    Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Informationen und Zugriffsrechte bereitzustellen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Wartungs- und Serviceleistungen erforderlich sind.
    Der Kunde hat sicherzustellen, dass seine IT-Systeme oder technische Infrastrukturen den erforderlichen Mindestanforderungen entsprechen und regelmäßig gewartet werden. Darüber hinaus ist der Kunde verantwortlich für die Einhaltung aller lizenzrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf die verwendete Software oder Systeme.
  6. Haftung und Gewährleistung
    Ich übernehme keine Gewährleistung für Schäden, die auf unsachgemäße Nutzung der IT-Systeme oder auf Eingriffe Dritter zurückzuführen sind.
    Meine Haftung für Schäden, die durch die Wartungs- und Serviceleistungen verursacht werden, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder indirekte Schäden übernehme ich keine Haftung.
    Der Kunde ist verpflichtet, eventuelle Mängel unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu melden. Ich werde angemessene Maßnahmen ergreifen, um etwaige Mängel zu beheben.
  7. Vertragsdauer und Kündigung
    Die Laufzeit des Wartungsvertrags beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung oder im SLA festgelegten Datum und endet automatisch nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, sofern er nicht verlängert wird.
    Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei schwerwiegenden Verletzungen der Vertragspflichten, Zahlungsverzug oder insolvenzrechtlichen Ereignissen.
    Die Kündigung des Wartungsvertrags bedarf der Schriftform.
  8. Sonstige Bestimmungen
    Diese Bestimmungen gelten für alle Wartungs- und Serviceverträge zwischen mir und meinem Kunden, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
    Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB und des Wartungsvertrags unwirksam sind oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt.
    Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist Hamburg.

XIV. Mängelhaftung

  1. Nach erfolgter Freigabe durch den Kunden bin ich von jeder Verantwortung für die Richtigkeit von Vorlagen und Mustern befreit. Ich hafte nicht für vom Kunden übersehene Fehler.
  2. Bei Anwendung der im Verkehr üblichen Sorgfalt nicht vermeidbare, material- und verfahrensbedingte Abweichungen von Proben, Mustern, Korrekturausdrucken oder sonstigen Vorlagen in Farbe, Größe und Gestalt von der endgültigen Produktion gelten nicht als Mangel.
  3. Ich hafte nicht für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit oder Eintragungsfähigkeit von Leistungen und Leistungsergebnissen, ferner nicht für deren Tauglichkeit zur Erlangung gewerblicher oder sonstiger Schutzrechte. Sachaussagen und Werbeaussagen von Kommunikationsmaßnahmen für den Kunden sind vom Kunden auf deren rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Franz Korbjuhn haftet nicht dafür, dass von Franz Korbjuhn erbrachte Leistungen und insbesondere deren Verwendung im Geschäftsbereich des Kunden keine gewerblichen Schutzrechte Dritter oder das Wettbewerbsrecht verletzen. Eine Kollisionsrecherche auf entgegenstehende gewerbliche Schutzrechte schulde ich nicht. Der Kunde hält mich von sämtlichen Schäden, Kosten und Aufwendungen frei, die mir durch Rechtsverletzungen entstehen, die auf vom Kunden freigegebenen Kommunikationsmaßnahmen und Materialien beruhen.

 

XV. Sonstige Haftung

Ich hafte für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen hafte ich gegenüber dem Kunden nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für etwaig übernommene Garantien. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist sowie solche, auf deren Einhaltung der Kunde als Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist meine Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf den doppelten Betrag der Gesamtvergütung für den Auftrag, anlässlich welchem der Anlass zur Haftung besteht, beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten meiner Erfüllungsgehilfen, Organe und gesetzlichen Vertreter sowie auch entsprechend für Aufwendungsersatzansprüche.

 

XVI. Abwerbung

Der Kunde verpflichtet sich, von Franz Korbjuhn eingesetztes Personal nicht während der Vertragsbeziehung und einen Zeitraum von zwölf Monaten ab deren Beendigung selbst oder durch Dritte abzuwerben oder zu beschäftigen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung wird eine vom Kunden an uns zu zahlende Vertragsstrafe je Einzelfall in Höhe von Euro 5.000,00 fällig.

 

XVII. Verschwiegenheit

Ich verpflichte mich, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über alle als vertraulich bezeichneten Informationen des Kunden, die mir im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren.

 

XVIII. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Bei Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt.
  3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist Hamburg.

 

Stand dieser AGB: 05.01.2023